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Die Studierenden wählen jedes Jahr die Mitglieder des Studierendenrates. Dieser regelt die internen Belange der Studierendenschaft und vertritt ihre Interessen gegenüber der Leitung des Theologischen Seminars und auf der Bundesratstagung des BEFG. Mitglieder des Studierendenrates nehmen regelmäßig an den Sitzungen des Beirates des Theologischen Seminars teil. Anträge des Studierendenrates müssen in der Kollegiumssitzung behandelt werden.
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